Wachstumschancengesetz - Was gilt nun und ab wann?Web-Seminare

Wachstumschancengesetz - Was gilt nun und ab wann?

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu!

Nach langem hin und her ist das Wachstumschancengesetz nun doch noch gekommen!
Am 22.03.2024 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. ✓ Welche Regelungen haben es in das finale Gesetz geschafft?
✓ Was nun gilt und ab wann? Antworten auf diese brennenden Fragen erhalten Sie unserem Spezialseminar „Wachstumschancengesetz“. Nutzen Sie diese Chance sich kurzfristig, kompakt und praxisnah über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Buchen Sie noch heute Ihren Seminarplatz!

Detaillierte Seminarinhalte:

Praxisorientierte Besprechung der wichtigsten Punkte aus dem Wachstumschancengesetz

1. Änderungen in der AO und im Handelsrecht
- Anzeige der Erwerbstätigkeit – Wann entfällt die Anzeigepflicht?
- Anhebung der Buchführungsgrenzen in AO und HGB: Schon aufgefordert – was nun? | Übergang zur EÜR möglich – Wie muss ich agieren?
- Anhebung der Einkunftsgrenze bei sog. Einkunftsmillionären
2. Änderungen bei der Einkommensteuer
- Neue Grenze bei den Geschenken
- 1 %-Regelung bei E- und Hybrid-Fahrzeugen
- Einlage junger Wirtschaftsgüter
- Wieder einmal - Einführung der degressiven AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG: Begünstigungszeitraum | AfA-Höchstsatz
- Erhöhung der Sonder-AfA gem. § 7g EStG
- Tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG
- NEU: Degressive AfA bei Gebäuden:
> AfA-Satz und Begünstigungszeitraum
> Kombinationsmöglichkeiten?
> Wechsel zur linearen AfA
- Anpassung der Sonder-AfA für Mietwohnneubauten - § 7b EStG
> Zu beachtende Zeitgrenzen
> Verbesserung der Förderbedingungen
- Die Neuregelung zum Verlustabzug gem. § 10 d EStG
- Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Alterseinkünften
- Private Veräußerungsgeschäfte – Anhebung der Freigrenze
- Die Thesaurierung von nicht entnommenen Gewinnen: Verbesserung der Begünstigung gem. § 34a EStG
> Ausdehnung des Thesaurierungsvolumens
> Wegfall von Nachweisen
> Ab wann sind die Neuerungen anzuwenden?
3. Lohnsteuer
- Erhöhung Pauschbetrag für Berufskraftfahrer
- Wegfall der Fünftel-Regelung bei außerordentlichen Einkünften im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
- Erleichterung bei der Pauschalierung von Beiträgen für eine Gruppenunfallversicherung
4. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
- § 1a KStG – Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für die Optionsmöglichkeit
- Verlustberücksichtigung bei ertragsteuerlicher Organschaft
- Gewerbesteuer: Anhebung der Unschädlichkeitsgrenze für PV-Anlagenstrom bei der erweiterten Kürzung
5. Umsatzsteuer
- Neue Umsatzsteuerbefreiungen – Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände
- Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
> Welche Unternehmer sind davon betroffen?
> Ab wann gelten die neuen Regelungen?
> Vorgaben für das Format der E-Rechnung
- Kleinunternehmer: Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen
- Neue Grenzen für die Ist-Versteuerung
6. Forschungszulagengesetz
- Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen
> Substanzverlust für im Forschungsvorhaben eingesetzte abnutzbare WG
> Auftragsarbeiten – berücksichtigungsfähige Kosten werden erhöht
- Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage
> Erhöhung der Bemessungsgrundlage
> Fördersatz bei KMU

Kurzhinweise zu den Auslagerungen auf das Kreditzweitmarktfördergesetz

1. Nichtbesteuerung Dezemberhilfe
2. MoPeG-Anpassungen
3. Zinsschranke

Tabellarische Darstellung

1. Gesamtübersicht über die finalen Gesetzesänderungen
2. Nicht umgesetzte Änderungen

Zielgruppe:

  • Steuerberater*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen
  • Mitarbeiter*innen in Steuer- und WP-Kanzleien
  • Mitarbeiter*innen Steuerabteilungen
    von Unternehmen

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16.05.2024,
09:00 - 11:40
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Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden 30 Minuten (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)